Der LCD konzentriert sich laut seiner Satzung auf die Reinzucht des rassetypischen, gesunden Labrador Retrievers nach dem bei der FCI hinterlegten Standard.

Der Labrador ist ein robuster, witterungsunempfindlicher Jagdhund, der in seiner Haltung als unkompliziert eingestuft werden kann. Obwohl er nicht zu den besonders anfälligen Hunderassen zählt, ist der Labrador auch nicht frei von erblichen Krankheiten.

Zu diesen zählen insbesondere:

1 . Skeletterkrankungen:

Die Hüftgelenksdysplasie (HD) und die Ellenbogendysplasie (ED) zählen zu den Krankheiten, die als erblich eingestuft werden, deren Schweregrad aber durch Haltung und Fütterung beeinflusst werden kann. Ein Welpe und Junghund sollte nur seinem Entwicklungsstand angemessen bewegt und gefüttert werden. Übertreibungen jeglicher Art sollten vermieden werden. Hunde mit mittlerem oder schweren Grad einer Dysplasie sind im LCD nicht zuchttauglich.

2. Augenerkrankungen:

Man unterscheidet zwischen PRA (Progressiver Retina Dysplasie), HC (erblicher Katarakt) und RD (Retinadysplasie). Alle Erkrankungen können im schlimmsten Falle zur Erblindung führen. PRA ist erwiesenermaßen eine erbliche Erkrankung des Augenhintergrundes mit rezessivem Erbgang, die letztlich auf jeden Fall zum Verlust der Sehkraft führt.

Bei der Katarakt unterscheidet man zwischen erblichen Formen und den nicht-erblichen. Hunde mit einer erblichen Katarakt dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden. Zuchthunde müssen jährlich einen negativen ärztlichen Befund vorweisen. Auch bei RD unterscheidet man unterschiedliche Formen. Nur Hunde mit der totalen Form sind von der Zucht ausgeschlossen. Hier liegt völlige Blindheit vor. Die anderen Formen sind nicht nachweislich als erblich einzustufen.

 

Hüftgelenksdysplasie (HD):

HD ist eine Fehlentwicklung des Hüftgelenks. Hinweis auf eine mögliche HD ist ein instabiler Gang beziehungsweise fällt es dem Hund auf Grund von Schmerzen schwer zu laufen und er setzt sich deshalb häufig hin.

Die Hüftgelenksdysplasie ist nicht heilbar, jedoch können die Symptome und die Schmerzen bekämpft und ein Fortschreiten der Krankheit hinaus gezögert werden.

Unabhängig von jeglichen Symptomen ist diese Röntgenuntersuchung auch immer erforderlich, wenn man mit seinem Hund im LCD züchten möchte. Dafür muss der Hund jedoch bereits das erste Lebensjahr vollendet haben. Zur Auswertung werden die vom Tierarzt erstellten Röntgenbilder an den vom LCD bestellten Gutachter übersand, welcher den entsprechenden HD-Grad feststellt.  

Bei der Begutachtung wird dann einer der folgenden HD-Grade attestiert:

HD-A1 - 2  "frei"
HD-B1 - 2  "Übergangsform"
HD-C1 - 2  "leicht"
HD-D    "mittlere HD"
HD-E    "schwere HD"

Ein Hund mit leichter HD darf grundsätzlich nur mit einem HD-freien Hund gepaart werden. Hunde mit mittlerer oder schwerer HD werden im LCD generell von der Zucht ausgeschlossen, ebenso Hunde, die vor der Erstellung des Gutachtens bereits an HD operiert wurden. Ebenfalls von der Zucht ausgeschlossen werden Hunde, die auch nach Erstellung eines Gutachtens im zuchtfähigen Bereich an der Hüfte operiert werden müssen, außer wenn nachgewiesen wird, dass die Operation die Folge eines Unfalls war.

Ellenbogendysplasie (ED):

ED betrifft groß- und schnellwüchsige Hunderassen. Dabei handelt es sich um eine vererbte Entwicklungsstörung des Skelettes. Sie zeigt sich bereits in der späten Wachstumsphase der Jungtiere und äußert sich unter anderem in Steifheit am Morgen oder nach Ruhepausen und in Lahmheit der Vordergliedmaßen.
Die Ellenbogendysplasie ist nicht heilbar. Aber es kann eine weitgehende Schmerzfreiheit medikamentös erreicht werden.

Zur Zuchtzulassung ist beim LCD auch das Röntgen der Ellenbogen obligatorisch. Da die Ellenbogen  in der Regel zeitgleich mit der Hüfte geröntgt werden, nimmt auch hier der vom LCD bestellte Gutachter die Beurteilung entsprechend der folgenden ED-Grade vor:

ED-0 "frei"
ED-I
ED-II
ED-III

Hunde mit ED-II oder ED-III werden generell von der Zucht ausgeschlossen, ebenso Hunde, die vor der Erstellung des Gutachtens bereits an ED operiert wurden. Ebenfalls von der Zucht ausgeschlossen werden Hunde, die auch nach Erstellung eines Gutachtens im zuchtfähigen Bereich an den Ellenbogen operiert werden müssen, außer wenn nachgewiesen wird, dass die Operation die Folge eines Unfalls war.

 

 

Beim Labrador spielen die folgenden Augenkrankheiten eine große Rolle, weswegen sie

wie HD und ED, ebenfalls zuchtrelevant sind:

Generalisierte progressive Retina Atrophie (gPRA):

Die gPRA ist eine vererbbare Augenkrankheit, die im Endstadium immer zur Blindheit führt. Dabei handelt es sich um eine Erkrankung der Netzhaut, in deren Verlauf die Sehsinneszellen zerstört werden. Anzeichen einer gPRA sind erst Nachtblindheit, dann folgt über Anpassungsschwiergigkeiten während der Dämmerung eine immer schlechter werde Sehkraft selbst bei Tageslicht. Oftmals trübt die Linse ein und wird undurchsichtig.

A (normal/clear) -  der Hund bekommt keine prcd-PRA und kann die Anlage auch nicht vererben
B (carrier)          -  der Hund bekommt keine prcd-PRA, kann die Anlage jedoch vererben
C (effectet)       -  der Hund bekommt prcd-PRA und vererbt die Anlage

Hunde, die nicht durch einen Gentest prcd-PRA getestet sind, dürfen im LCD nur mit Hunden gepaart werden, die prcd-PRA normal sind. Ebenso Hunde, die prcd-PRA carrier oder prcd-PRA affected getestet sind.
Für Hunde, die über die Elterntiere als prcd-PRA normal eingestuft werden können, entfällt der Gentest.

 

Retinadysplasie (RD):

Die Retinadyplasie ist eine angeborene erbliche Fehlbildung der Netzhaut. Dabei sind Teile der Netzhaut nicht funktionsfähig oder ganz abgelöst. Eine Therapie ist nicht möglich.

Es lassen sich vier Schweregrade der Erkrankung unterscheiden:
1. Grad: An einer Stelle auftretende RD; meist normales Sehvermögen
2. Grad: An mehreren Stellen auftretende RD; meist normales Sehvermögen,
3. Grad: Großflächige RD; in der Regel Erblindung
4. Grad: Totale RD; Erblindung


Hunde mit totaler RD werden von der Zucht ausgeschlossen. Alle anderen Formen gelten als nicht erblich und werden somit zur Zucht zugelassen.
Ein entsprechender Augenuntersuchungsbefund, der 12 Monate gültig ist, muss vor jedem Deckakt vorgelegt werden.


Erblicher Katarakt (HC):

Die Katarakt ist eine Trübung der Linse, welche beim Menschen auch als Grauer Star bekannt ist. Ausschlag gebend ist dabei lediglich die Tatsache, dass die Linse getrübt ist. Ursache, Ausmaß und Zeitpunkt der Erkrankung sind bei der Feststellung dem entsprechend irrelevant. Jede Katarakt gilt als erblich, solange nichts anderes nachgewiesen wird. Als andere nachgewiesene Umstände gelten zum Beispiel Unfälle, Stoffwechselerkrankungen oder Entzündungen.
Ein entsprechender Augenuntersuchungsbefund, der 12 Monate gültig ist, muss ebenfalls vor jedem Deckakt vorgelegt werden.